Wortlaut der Verordnung: Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Unter diesen Namen steht Weichtiere in der Zutatenliste
- Muschel
- Miesmuschel
- Jakobsmuschel
- Venusmuschel
- Auster
- Tintenfisch
- Calamari
- Sepia
- Oktopus
- Schnecke
- Abalone
- Austernsauce
- Tintenfischtinte
Wo man nicht damit rechnet
- Meeresfrüchte-Mischungen
- Austernsauce (asiatische Küche)
- Paella
- schwarze Nudeln (Sepiatinte)
- Fischsuppen
Für lose Ware in Bäckerei, Metzgerei, Restaurant und Kantine gilt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls; die Angabe darf mündlich erfolgen, muss aber schriftlich hinterlegt sein. „Kann Spuren enthalten“ ist freiwillig und sagt nichts über die Menge.
