Wortlaut der Verordnung: Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Gilt für Knollen- und Staudensellerie, auch Selleriesalz und -gewürz.
Unter diesen Namen steht Sellerie in der Zutatenliste
- Sellerie
- Knollensellerie
- Staudensellerie
- Stangensellerie
- Selleriesalz
- Selleriesamen
- Selleriesaft
- Suppengrün
- Gemüsebrühe
- Würzmischungen
Wo man nicht damit rechnet
- Brühen und Suppen
- Fertigsoßen
- Wurst
- Gemüsesäfte
- Würzmischungen
- Kartoffelsalat
- Fertiggerichte
Für lose Ware in Bäckerei, Metzgerei, Restaurant und Kantine gilt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls; die Angabe darf mündlich erfolgen, muss aber schriftlich hinterlegt sein. „Kann Spuren enthalten“ ist freiwillig und sagt nichts über die Menge.