Wortlaut der Verordnung: Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Unter diesen Namen steht Krebstiere in der Zutatenliste
- Garnele
- Shrimp
- Krabbe
- Nordseekrabbe
- Hummer
- Languste
- Flusskrebs
- Scampi
- Kaisergranat
- Krill
- Krebsfleisch
- Garnelenpaste
- Shrimp-Paste
- Krabbenchips
Wo man nicht damit rechnet
- Meeresfrüchte-Mischungen
- asiatische Gerichte und Pasten
- Krabbenchips
- Paella
- Fischsuppen
Für lose Ware in Bäckerei, Metzgerei, Restaurant und Kantine gilt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls; die Angabe darf mündlich erfolgen, muss aber schriftlich hinterlegt sein. „Kann Spuren enthalten“ ist freiwillig und sagt nichts über die Menge.
