Wortlaut der Verordnung: Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse.
Gilt für Eier aller Vogelarten.
Unter diesen Namen steht Ei in der Zutatenliste
- Ei
- Vollei
- Eigelb
- Eiklar
- Eiweiß
- Eipulver
- Trockenei
- Flüssigei
- Albumin
- Ovalbumin
- Ovomucoid
- Lysozym (E 1105, aus Hühnereiweiß)
- Lecithin (E 322, wenn aus Ei; meist aus Soja)
- Eiprotein
- Globulin
- Livetin
Wo man nicht damit rechnet
- Nudeln (Eierteigwaren)
- Mayonnaise und Dressings
- Kuchen und Gebäck
- Panaden
- Frikadellen und Bratlinge
- Marzipan (teils)
- Baiser
- Käse (Lysozym als Konservierungsstoff)
- Wein (Klärung mit Eiweiß)
Für lose Ware in Bäckerei, Metzgerei, Restaurant und Kantine gilt die Kennzeichnungspflicht ebenfalls; die Angabe darf mündlich erfolgen, muss aber schriftlich hinterlegt sein. „Kann Spuren enthalten“ ist freiwillig und sagt nichts über die Menge.